ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Firma waveguide medical systems GmbH (nachfolgend "waveguide") für Österreich & Schweiz
 

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1. Allgemeine Bestimmungen, Geltung:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) haben grundsätzlich für alle Rechtsgeschäfte, die waveguide mit Unternehmern, Selbstständigen / Angehörigen von freien Berufen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts schließt, Geltung. 

Andere Einkaufs- und/oder sonstige Geschäftsbedingungen der Kunden haben keine Gültigkeit, und wird diesen unter Hinweis darauf, dass waveguide ausdrücklich nur aufgrund ihrer eigenen AGB kontrahiert, hiermit ausdrücklich widersprochen. 

Der Kunde erklärt, dass er sich vor Vertragsabschluss vom Inhalt dieser AGB Kenntnis verschaffen konnte und er mit dem Inhalt derselben ausdrücklich einverstanden ist. 

2. Angebote:

Sämtliche Angebote der waveguide sind freibleibend und unverbindlich. 

Angebotsunterlagen dürfen ohne Zustimmung der waveguide nicht an Dritte weitergereicht werden. 

Angebote und/oder Bestellungen des Kunden nimmt waveguide entweder durch schriftliche Auftragsbestätigung und/oder Lieferung der von Kunden bestellten Waren an. 

Kostenvoranschläge der waveguide sind grundsätzlich ohne Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit erstellt. 

3. Preise, Zahlung:

Die im Angebot und/oder der nachfolgenden schriftlichen Auftragsbestätigung der waveguide ausgewiesenen Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt der Erstellung des erstmaligen Preisanbotes. Waveguide ist berechtigt, ein höheres als das angebotene und/oder vereinbarte Entgelt oder den Kaufpreis zu verlangen, wenn sich die im Zeitpunkt der Auftragserteilung - relevanter Zeitpunkt Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung der waveguide - bestehenden Kalkulationsgrundlagen erhöhen, insbesondere Rohstoffpreise, Wechselkurs, Personalkosten, etc. nach Abschluss des Vertrages sich ändern. In diesem Fall ist waveguide berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. 

Sämtliche Preise und Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils in Geltung stehenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise gelten ab Werk/Lager der waveguide, wobei Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und/oder Versandkosten sowie Zoll- und Versicherungskosten vom Kunden getragen werden. Verpackungsmaterial wird nur bei gesonderter Vereinbarung von waveguide zurückgenommen. 

Sämtliche Rechnungen sind grundsätzlich bei Rechnungserhalt sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Abweichungen hiervon bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Bei Zahlungsverzug kommen die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung. 

4. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht:

Sämtliche Waren und Erzeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von waveguide, und zwar auch dann, wenn die zu liefernden oder herzustellenden Gegenstände weiterveräußert, verändert, be- oder verarbeitet oder vermengt werden. 

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen von waveguide dürfen die Waren und Erzeugnisse weder verpfändet, sicherungsübereignet oder sonst mit Rechten Dritter belastet werden. 

Im Falle einer Pfändung oder sonstigen Beanspruchung des Kunden durch Dritte ist dieser verpflichtet, auf das Eigentumsrecht der waveguide hinzuweisen sowie waveguide unverzüglich von der Einleitung/Durchführung solcher Maßnahmen zu verständigen. 

Der Kunde tritt hiermit auch alle ihm aus der Weiterveräußerung, Verarbeitung, Vermengung oder sonstigen Verwertung der Waren und Erzeugnisse von 
waveguide zustehenden Forderungen und Rechte zahlungshalber ab, wobei diese Abtretung bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes und/oder Kaufpreises vom Kunden in seinen Büchern und Rechnungen entsprechend anzumerken ist und die Schuldner des Kunden auf diese Abtretung hinzuweisen sind. 

Waveguide steht zur Sicherung aller Ansprüche aus rechtsgeschäftlichen Beziehungen zu ihrem Kunden das Recht zu, ihre Erzeugnisse und Waren bis zur Begleichung sämtlicher offener Rechnungen zurückzubehalten. 

Bei Lieferungen ins Ausland hat der Kunde waveguide über die dort zur Sicherstellung des Eigentumsvorbehalts und der vorstehend aufgeführten Rechte von waveguide zu treffenden Maßnahmen zu unterrichten und diese auf seine Kosten durchzuführen. Ist am Zielort der Lieferung eine Sicherstellung des 
Eigentumsvorbehalts und der vorstehend aufgeführten Rechte von waveguide in dieser Form rechtlich nicht möglich, hat der Kunde auf seine Kosten alles Erforderliche zu unternehmen, um waveguide vergleichbare Sicherungsrechte an der Lieferung zu verschaffen.

Bei Zahlungsverzug des Kunden steht waveguide nach vorhergehender erfolgloser Abmahnung des Kunden und Setzung einer Nachfrist zur Zahlung der rückständigen Leistung das Recht zum Rücktritt und Zurücknahme der gelieferten Ware zu. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet, weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche bleiben hievon unberührt. 

5. Lieferung:

Liefer-/Leistungsfristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht gesondert schriftlich entweder in der Auftragsbestätigung oder einer einzelvertraglichen Vereinbarung zwischen Kunde und waveguide schriftlich festgelegt wurden. 

Waveguide ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. 

Änderungen und/Ergänzungen des Auftrages berechtigen waveguide zu einer angemessenen Verlängerung der Liefer- und Leistungsfrist. 

Unvorhergesehene oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie Fälle höherer Gewalt, welche die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist behindern, verlängern die Lieferfrist jedenfalls um die Dauer dieser Umstände. Hiezu zählen insbesondere Kriegshandlungen, behördliche Eingriffe und Verbote, Arbeitskonflikte, Ausfall eines wesentlichen und nur sehr schwer ersetzbaren Zulieferanten, Behinderung von Verkehrswegen, Transportverzögerungen oder Transportschäden etc., wobei es unerheblich ist, ob diese Umstände bei waveguide selbst oder einem ihrer Lieferanten und/oder Subunternehmer eintreten. 

Allfällig zwischen den Vertragsparteien bei Vertragsabschluss vereinbarte Vertragsstrafen für Lieferverzug kommen im Fall höherer Gewalt nicht zur Anwendung. 

Wird die Vertragserfüllung aus nicht von waveguide zu vertretenden Gründen unmöglich, ist diese von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. 

6. Gefahrentragung, Versendung, Erfüllungsort: 

Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden zu jenem Zeitpunkt über, sobald 
waveguide den Kaufgegenstand/das Werk zur Abholung im Werk und/oder Lager bereit hält, und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung und ob die Sachen waveguide an einen Frachtführer oder Transporteur übergeben werden. Der Versand, die Ver- und Entladung sowie der Transport selbst erfolgen stets auf Gefahr des Kunden, unabhängig davon, wer dies organisiert und leitet. Bei Leistungen/Lieferung ist der Erfüllungsort der Sitz der waveguide. Die Gefahr für eine Leistung oder eine vereinbarte Teilleistung geht mit ihrer Erbringung auf den Kunden über. 

Der Kunde genehmigt auch jegliche übliche und fachgemäße Versandart, eine Transportversicherung wird nur über schriftlichen Auftrag des Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen. Bei Lieferungen mit Installation geht die Gefahr mit der abgeschlossenen Installation auf den Kunden über. 

Wenn der Versand, die Zustellung, die Durchführung der Installation, die Übernahme in den eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Kunde aus sonstigen Gründen in Annahme Verzug kommt, so geht die Gefahr auf den Kunden über.

7. Installation:

Für die Aufstellung und Montage der Lieferung (im Folgenden: Installation) gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, folgende Bestimmungen:

Der Kunde hat auf seine Kosten den Installationsort nach den Richtlinien von waveguide so rechtzeitig vorzubereiten und insbesondere die erforderlichen Stromanschlüsse und sonstigen technischen Einrichtungen so rechtzeitig bereitzustellen, dass die Installation vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.

Verzögern sich die Installation oder die anschließende Inbetriebnahme durch nicht von waveguide zu vertretende Umstände, so hat der Kunde in angemessenem Umfang die Kosten für die Wartezeit des Installationspersonals und den zusätzlich erforderlichen Reiseaufwand zu tragen.
Verlangt waveguide nach Abschluss der Installation die Abnahme der Lieferung, so hat der Kunde diese innerhalb einer Woche zu bestätigen. Geschieht dies nicht, gilt die Abnahme als erfolgt. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Lieferung - gegebenenfalls nach Abschluss einer vereinbarten Testphase - in Gebrauch genommen ist. 

8. Gewährleistung:

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate, soweit nicht für einzelne Waren und Erzeugnisse eine besondere Gewährleistungsfrist vereinbart ist. Diese Gewährleistungsfrist gilt auch für Waren und Erzeugnisse, die mit einem Gebäude oder Grund und Boden fest verbunden werden. Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Kunde den/die aufgetretenen Mangel/Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt hat und die Anzeige waveguide zugeht. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden (Zuleitungen, Netzwerke, etc.) nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand stehen oder mit den von waveguide herzustellenden Waren und Erzeugnissen nicht kompatibel sind.

Für Verbrauchs- oder Verschleißteile, inklusive optischer Bauteile, die durch den Betrieb einem Verschleiß unterliegen, ebenso wie für Gebrauchtgeräte ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.

Gewährleistungsansprüche sind weiters ausgeschlossen bei Mängeln, welche durch eine fehlerhafte Montage, unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung durch den Kunden, der Nichteinhaltung der von waveguide erlassenen Bedienungs- und/oder Ausbildungs- und Sicherheitsunterweisungsvorschriften, der Nichteinhaltung allfälliger gesetzlicher Auflagen und Vorschriften, der funktionsstörenden Betriebsbedingungen (wie beispielsweise unzureichende Stromversorgung, sonstige chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, Umwelteinflüsse), sowie unterlassener Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten entstanden sind. 

Keine Gewährleistungsansprüche bestehen auch in jenem Fall, wenn ohne schriftliche Einwilligung von waveguide der Kunde selbst oder ein von diesem beauftragter Dritter an den gelieferten Waren und Erzeugnissen von waveguide 
Änderungen/Instandsetzungen durchführt. 

Werden Waren und Erzeugnisse vom waveguide aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen vom Kunde vorgegebenen Spezifikationen angefertigt, erstreckt sich die Haftung von waveguide nur auf die bedingungsgemäße Ausführung solcher Waren und Erzeugnisse. 

Beanstandete Waren und Erzeugnisse von waveguide sind vom Kunden diesem am Sitz von waveguide unter möglichst genauer Fehlerbeschreibung zu übergeben, wobei waveguide berechtigt ist, jede von ihr für notwendig erachtete Untersuchung anzustellen, selbst wenn hierdurch die Waren und Erzeugnisse, deren Mangelhaftigkeit behauptet wird, beeinträchtigt werden. Die Kosten solcher Untersuchungen sind vom Kunden zu tragen, wenn sich herausstellt, dass waveguide keine Mangelhaftigkeit an den beanstandeten Waren und Erzeugnissen zu verantworten hat. 

Alle im Zusammenhang mit der Mängelfeststellung und Behebung entstehenden Nebenkosten, wie beispielsweise Transport, Entsorgung, Ein- und Ausbaukosten, Fahrt- und Wegzeitkosten, gehen zu Lasten des Kunden. Sofern Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Kunden vorzunehmen sind, hat dieser erforderliche Hilfskräfte und sonstige Unterstützungsmaßnahmen einschließlich der Zurverfügungstellung von technischen Einrichtungen unentgeltlich bereitzustellen. 

Bei Geltendmachung eines gewährleistungspflichtigen Mangels ist waveguide nach ihrer Wahl berechtigt, am Erfüllungsort die mangelhafte Ware nachzubessern sowie ein Wandlungsbegehren durch eine angemessene Preisminderung abzuwenden, sofern es sich nicht um einen wesentlichen und/oder unbehebbaren Mangel handelt. 

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9. Haftung und Produkthaftung: 

Waveguide haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Verschulden von waveguide hat der Kunde nachzuweisen. 

Haftung von waveguide für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Betriebsunterbrechungsschäden, Vermögensschäden und sonstige Schäden am entgangenen Gewinn, etc. sowie Schäden durch Ansprüche Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. 

Allfällige Haftungen von waveguide sind jedenfalls betragsmäßig beschränkt bis zur Höhe des vereinbarten Entgelts und/oder Kaufpreises für den jeweiligen Auftrag. Waveguide kontrahiert ausschließlich unter Vorbehalt dieser Haftungsbegrenzung, darüber hinausgehende Haftungen von waveguide werden ausdrücklich ausgeschlossen. 

Der Kunde kann Schadenersatz grundsätzlich nur in Form der Verbesserung und/oder des Austausches der Ware und/oder des Erzeugnisses verlangen. Lediglich im Falle der Unmöglichkeit oder eines damit verbundenen unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Aufwandes ist der Kunde berechtigt, einen Geldersatzanspruch geltend zu machen. Schadenersatzansprüche sind jedenfalls bei sonstigem Verfall binnen einer Sechs-Monats-Frist ab Auftreten gerichtlich geltend zu machen. 

Die Nichteinhaltung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Auflagen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung sowie die Nichteinhaltung von Sicherheitsunterweisungsvorschriften oder sonstiger behördlicher Zulassungsbedingungen schließt eine Haftung von waveguide generell aus. Der Kunde hat in jedem Fall dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Betriebsanleitungen und/oder Ausbildungs-/Schulungsanweisungen für die gelieferten Werke und Erzeugnisse von allen Benützern eingehalten werden. Demgemäß hat der Kunde sein Personal und alle mit den gelieferten Waren und Erzeugnissen arbeitenden Personen entsprechend zu schulen und einzuweisen. 

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Ersatzpflicht von waveguide für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie sonstige Ansprüche, die aus anderen gesetzlichen Bestimmungen diesbezüglich abgeleitet werden können, ausgeschlossen. Insofern ist der Kunde auch dazu verpflichtet, diesen Haftungsausschluss für Produkthaftungsansprüche auf seine Vertragspartner zu überbinden, ein allfälliger Regressanspruch des Kunden gegenüber waveguide aus der Inanspruchnahme gemäß Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen. Der Kunde hat eine ausreichende Versicherung für derartige Ansprüche abzuschließen und waveguide dahingehend schad- und klaglos zu halten. 

Sofern Dritte (Vermittler, Vertriebspartner, Handelsvertreter, etc.) in die Anbahnung und/oder Abschluss und/oder nachfolgende Durchführung des zwischen waveguide und dem Kunden geschlossenen Vertrages involviert und/oder tätig sind, sind diese nicht berechtigt, zu Lasten von waveguide Erklärungen und/oder sonstige Angaben, welche die waveguide verpflichten, abzugeben. Waveguide übernimmt auch keine Haftung für Zusagen, Angaben, Empfehlungen, etc., die von dritter Seite gestellt werden. 

10. Gewerbliche Schutzrechte, Software:

Wird eine Ware und/oder Erzeugnis von waveguide aufgrund von zur Herstellung derselben vom Kunden übermittelten Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen und/oder sonstiger Spezifikationen erstellt, hat der Kunde waveguide bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten daraus schad- und klaglos zu halten. 

Software, Ausführungsunterlagen wie Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Musterkataloge, Abbildungen, Prospekte oder Ähnliches im geistigen Eigentum der waveguide und genießen urheberrechtlichen Schutz. Jede nicht ausdrücklich von waveguide zugestandene Vervielfältigung, Verbreitung, Nachahmung und/oder Verwertung oder Ähnliches ist untersagt. 

Gehören zum Leistungsgegenstand auch Software-Bauteile und/oder Computerprogramme, so gewährt waveguide dem Kunden hinsichtlich dieser unter Einhaltung der vertraglichen Auflagen und Bedingungen (wie beispielsweise Sicherheitsunterweisungen, Ausbildungs- und Bedienungsanleitungen, etc.) das nicht an Dritte übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht am jeweiligen Aufstellungsort. Gewährleistungsansprüche hinsichtlich der Software bestehen nur für die Übereinstimmung der Software mit dem bei Vertragsabschluß vereinbarten Spezifikationen, sofern diese gemäß den Installationserfordernissen und sonstigen Anweisungen der waveguide und den jeweils geltenden Einsatzbedingungen entspricht. 

Insbesondere leistet waveguide keine Gewähr dafür, dass die Software einwandfrei beschaffen ist sowie laufend ununterbrochen oder fehlerfrei funktioniert. 

Der Kunde ist für die Kompatibilität mit seinen technischen Voraussetzungen am Aufstellungsort und damit für die Nutzung und die mit der Software erzielten Resultate verantwortlich. 

11. Rücktritt vom Vertrag:

Ist eine Lieferung und/oder Leistung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen unmöglich, wobei dem gleichgestellt ist, dass der Kunde eine in seiner Sphäre liegende vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung gegenüber waveguide nicht einhält, ist waveguide berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall sind waveguide sämtliche entstehende Nachteile einschließlich des entgangenen Gewinns vom Kunden zu ersetzen. 

Falls über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden  Vermögens abgewiesen wird, ist waveguide berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 

Der Kunde verzichtet auf die Anfechtung/Anpassung dieses Vertrages wegen Irrtums sowie auf die Geltendmachung von Ansprüchen wegen laesio enormis und Wegfall der Geschäftsgrundlage. 

12. Schlussbestimmungen:

Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Vielmehr ist die unwirksame Bestimmung durch eine gültige, der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommende und branchenübliche Bestimmung zu ersetzen. 

Zur  Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten einschließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen, wozu auch alle künftigen Verträge zwischen waveguide und Kunde miteingeschlossen sind, ist das für den Sitz von waveguide örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. 

Waveguide ist aber nach Wahl auch berechtigt, am Gerichtsstand des Kunden zu klagen. 

Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Weiterverweisungsnormen. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird einvernehmlich ausgeschlossen.  
 

(Stand: Februar 2021)