ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Firma waveguide medical systems GmbH Deutschland

 
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Allgemeine Bestimmungen, Geltung:

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte, die wir, waveguide medical systems GmbH Deutschland, mit Unternehmern, Selbstständigen / Angehörigen von freien Berufen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (nachfolgend einheitlich "Kunden" genannt), schließen.
  • Eventuelle Einkaufs- und/oder sonstige Geschäftsbedingungen der Kunden haben keine Gültigkeit; diesen widersprechen wir unter Hinweis darauf, dass wir ausdrücklich nur auf Basis unserer eigenen AGB kontrahieren, hiermit ausdrücklich. 

1.    Angebote:

1.1    Sämtliche Angebote von uns sind freibleibend und unverbindlich.
1.2    Angebotsunterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weitergereicht werden. 

1.3    Angebote und/oder Bestellungen des Kunden nehmen wir entweder durch schriftliche Auftragsbestätigung und/oder Lieferung der vom Kunden bestellten Waren an. 

1.4    Kostenvoranschläge von uns sind grundsätzlich ohne Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit erstellt. 

2.    Preise, Zahlung:

2.1    Die in unseren Angeboten und/oder der nachfolgenden schriftlichen Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt der Erstellung des erstmaligen Preisangebotes. Sofern die Lieferung der Ware / Erbringung der Leistung nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden soll, oder sofern sich die Lieferung der Ware / Erbringung der Leistung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen auf einen Zeitpunkt von 4 Monaten nach Vertragsschluss verzögert, so gilt Folgendes:
Wir sind berechtigt, ein höheres als das angebotene und/oder vereinbarte Entgelt oder den Kaufpreis zu verlangen, wenn sich die im Zeitpunkt der Auftragserteilung - relevanter Zeitpunkt Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung der waveguide - bestehenden Kalkulationsgrundlagen um mindestens 5 % erhöhen, insbesondere Rohstoffpreise, Wechselkurs, Personalkosten, etc. nach Abschluss des Vertrages sich ändern. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. 

2.2    Sämtliche Preise und Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise gelten ab Werk/Lager von uns, wobei Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und/oder Versandkosten sowie Zoll- und Versicherungskosten vom Kunden getragen werden. Verpackungsmaterial wird nur bei gesonderter Vereinbarung von uns zurückgenommen. 

Sämtliche Rechnungen sind grundsätzlich bei Rechnungserhalt sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Abweichungen hiervon bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Bei Zahlungsverzug kommen die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung.

3.    Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht:

Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.

3.1    Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.

3.2    Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall. 

3.3    Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

3.4    Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

3.5    Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt."

4.    Lieferung:

4.1    Liefer-/Leistungsfristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht gesondert schriftlich entweder in der Auftragsbestätigung oder einer einzelvertraglichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und uns schriftlich festgelegt wurden. 

4.2    Waveguide ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. 

4.3    Änderungen und/Ergänzungen des Auftrages berechtigen waveguide zu einer angemessenen Verlängerung der Liefer- und Leistungsfrist. 

4.4    Unvorhergesehene oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie Fälle höherer Gewalt, welche die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist behindern, verlängern die Lieferfrist jedenfalls um die Dauer dieser Umstände. Hiezu zählen insbesondere Kriegshandlungen, behördliche Eingriffe und Verbote, Arbeitskonflikte, Ausfall eines wesentlichen und nur sehr schwer ersetzbaren Zulieferanten, Behinderung von Verkehrswegen, Transportverzögerungen oder Transportschäden, etc., wobei es unerheblich ist, ob diese Umstände bei waveguide selbst oder einem ihrer Lieferanten und/oder Subunternehmer eintreten. 

4.5    Etwaige zwischen den Vertragsparteien bei Vertragsabschluss vereinbarte Vertragsstrafen für Lieferverzug kommen im Fall höherer Gewalt nicht zur Anwendung. 

5.    Gefahrentragung, Versendung, Erfüllungsort: 

5.1    Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden zu jenem Zeitpunkt über, sobald wir den Kaufgegenstand/das Werk zur Abholung im Werk und/oder Lager bereit halten, und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung und ob die Sachen von uns an einen Frachtführer oder Transporteur übergeben werden. Der Versand, die Ver- und Entladung sowie der Transport selbst erfolgen stets auf Gefahr des Kunden, unabhängig davon, wer dies organisiert und leitet. Bei Leistungen/Lieferung ist der Erfüllungsort unser Geschäftssitz. 

5.2    Wir sind zu jeder üblichen und fachgemäßen Versandart berechtigt. Eine Transportversicherung wird nur bei schriftlichem Auftrag des Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen. Bei Lieferungen mit Installation geht die Gefahr mit der abgeschlossenen Installation auf den Kunden über. 

5.3    Wenn der Versand, die Zustellung, die Durchführung der Installation, die Übernahme in den eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert werden oder der Kunde aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Kunden über.

6.    Installation:

6.1    Für die Aufstellung und Montage der Lieferung (im Folgenden: Installation) gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, folgende Bestimmungen:

6.2 Der Kunde hat auf seine Kosten den Installationsort nach unseren Richtlinien so rechtzeitig vorzubereiten und insbesondere die erforderlichen Stromanschlüsse und sonstigen technischen Einrichtungen so rechtzeitig bereitzustellen, dass die Installation vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.

6.3    Verzögern sich die Installation oder die anschließende Inbetriebnahme durch nicht von uns zu vertretende Umstände, so hat der Kunde in angemessenem Umfang die Kosten für die Wartezeit des Installationspersonals und den zusätzlich erforderlichen Reiseaufwand zu tragen.

6.4    Wir sind berechtigt, nach Abschluss der Installation die Abnahme der Lieferung und Installationsleistungen zu verlangen. Diese hat der Kunde sodann innerhalb einer Woche zu bestätigen. Äußert sich der Kunde nicht, gilt die Abnahme als erfolgt. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Lieferung - gegebenenfalls nach Abschluss einer vereinbarten Testphase - in Gebrauch genommen wird. 

7.    Gewährleistung:

7.1    Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate, soweit nicht für einzelne Waren und Erzeugnisse eine besondere Gewährleistungsfrist vereinbart ist. Diese Gewährleistungsfrist gilt auch für Waren und Erzeugnisse, die mit einem Gebäude oder Grund und Boden fest verbunden werden. 
Dies gilt nicht, soweit im Rahmen des Gewährleistungsrechts Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, geltend gemacht werden. Dies gilt ferner nicht, soweit im Rahmen des Gewährleistungsrechts solche Schäden geltend gemacht werden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für Verbrauchs- oder Verschleißteile, inklusive optischer Bauteile, die durch den Betrieb einem Verschleiß unterliegen, ebenso wie für Gebrauchtgeräte ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.

7.2    Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Kunde den/die aufgetretenen Mangel/Mängel unverzüglich nach Kenntnis uns gegenüber schriftlich angezeigt hat. Dabei soll der Kunde den Mangel möglichst detailliert beschreiben. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn ein Mangel darauf beruht, dass die technischen Anlagen des Kunden (Zuleitungen, Netzwerke, etc.) nicht in technisch ordnungsgemäßen und betriebsbereitem Zustand stehen oder mit den von waveguide herzustellenden Waren und Erzeugnissen nicht kompatibel sind, sofern wir letzteres nicht erkennen konnten. 

7.3    Gewährleistungsansprüche sind weiterhin ausgeschlossen bei Mängeln, welche durch eine fehlerhafte Montage, unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung durch den Kunden, die Nichteinhaltung unserer Bedienungs- und/oder Ausbildungs- und Sicherheitsunterweisungsvorschriften, die Nichteinhaltung einschlägiger gesetzlicher Auflagen und Vorschriften, funktionsstörende Betriebsbedingungen (wie beispielsweise unzureichende Stromversorgung, sonstige chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, Umwelteinflüsse), sowie unterlassene Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten entstanden sind. 

7.4    Der Kunde kann keine Gewährleistungsansprüche mehr gegen uns geltend machen, wenn er ohne unsere schriftliche Einwilligung selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte an den gelieferten Waren und Erzeugnissen Änderungen/Instandsetzungen durchführt. 

7.5    Werden Waren und Erzeugnisse von uns aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen vom Kunde vorgegebenen Spezifikationen angefertigt, erstreckt sich unsere Haftung nur auf die bedingungsgemäße Ausführung solcher Waren und Erzeugnisse. 

7.6    Nacherfüllungsleistungen erbringen wir an unserem Geschäftssitz. Beanstandete Waren und Erzeugnisse sind vom Kunden an unseren Geschäftssitz zu verbringen. Wir sind berechtigt, und bei offensichtlich erheblich geringeren Kosten verpflichtet, die Nacherfüllungsleistungen  am Sitz des Kunden zu erbringen. Wir sind im Rahmen der Nacherfüllung berechtigt, jede erforderliche Untersuchung anzustellen, selbst wenn hierdurch die Waren und Erzeugnisse, deren Mangelhaftigkeit behauptet wird, beeinträchtigt werden. Die Kosten solcher Untersuchungen sind vom Kunden zu tragen, wenn sich herausstellt, dass ein Mangel an den beanstandeten Waren und Erzeugnissen nicht bestanden hat. 

7.7    Alle im Zusammenhang mit der Mängelfeststellung und Behebung entstehenden Nebenkosten, wie beispielsweise Transport, Entsorgung, Ein- und Ausbaukosten, Fahrt- und Wegzeitkosten, gehen zu Lasten des Kunden. Sofern Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Kunden vorzunehmen sind, hat dieser erforderliche Hilfskräfte und sonstige Unterstützungsmaßnahmen einschließlich der Zurverfügungstellung von technischen Einrichtungen unentgeltlich bereitzustellen. 

7.8    Bei Geltendmachung eines gewährleistungspflichtigen Mangels sind wir nach unserer Wahl berechtigt, die mangelhafte Ware nachzubessern sowie ein Wandlungsbegehren durch eine angemessene Preisminderung abzuwenden, sofern es sich nicht um einen wesentlichen und/oder unbehebbaren Mangel handelt. 

7.9   Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

8.    Haftung und Produkthaftung

Unsere Haftung aus jeglichem Rechtsgrund richtet sich nach den folgenden Bestimmungen: 
8.1    Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, im Falle der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung zugesicherter oder garantierter Eigenschaften, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus anderen gesetzlich zwingenden Bestimmungen für alle hieraus resultierenden Schäden unbeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

8.2    Im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (das sind solche Pflichten, auf deren Erfüllung sich der Kunde regelmäßig verlassen darf und ohne die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags nicht möglich wäre) oder der sonstigen Verletzung zugesicherter oder garantierter Eigenschaften haften wir der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 100.000 €.

8.3    Im Falle nur leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist unsere Haftung der Höhe nach beschränkt auf einen Betrag von 50.000 €.

8.4    Im Übrigen ist unsere Haftung für aus einfacher Fahrlässigkeit resultierende Schäden auf einen Betrag in Höhe von 25.000 EUR  begrenzt.

8.5    Im Falle der Nichteinhaltung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Auflagen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung sowie die Nichteinhaltung von Sicherheitsunterweisungsvorschriften oder sonstiger behördlicher Zulassungsbedingungen muss sich der Kunde ein Mitverschulden anrechnen lassen.. Der Kunde hat in jedem Fall dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Betriebsanleitungen und/oder Ausbildungs-/Schulungsanweisungen für die gelieferten Werke und Erzeugnisse von allen Benützern eingehalten werden. Demgemäß hat der Kunde sein Personal und alle mit den gelieferten Waren und Erzeugnissen arbeitenden Personen entsprechend zu schulen und einzuweisen. 

8.6    Sofern Dritte (Vermittler, Vertriebspartner, Handelsvertreter, etc.) in die Anbahnung, den Abschluss oder die nachfolgende Durchführung des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages eingebunden sind, sind diese nicht berechtigt, zu unseren Lasten Erklärungen oder sonstige uns verpflichtende Angaben abzugeben. Wir übernehmen auch keine Haftung für Zusagen, Angaben, Empfehlungen, etc., die von dritter Seite gemacht werden. 

9.    Gewerbliche Schutzrechte, Software:

9.1    Erstellen wir eine Ware oder Erzeugnis aufgrund von zur Herstellung derselben vom Kunden übermittelten Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen und/oder sonstigen Spezifikationen, hat uns der Kunde bei einer etwaigen Verletzung von Schutzrechten Dritter von jeglichen hieraus resultierenden Ansprüchen auf Anforderung unverzüglich freizustellen . 

9.2    Software, Ausführungsunterlagen wie Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Musterkataloge, Abbildungen, Prospekte oder Ähnliches in unserem geistigen Eigentum und genießen urheberrechtlichen Schutz. Jede nicht ausdrücklich von uns schriftlich genehmigte Vervielfältigung, Verbreitung, Nachahmung und/oder Verwertung oder Ähnliches ist untersagt. 

9.3    Gehören zum Leistungsgegenstand auch Software-Bauteile und/oder Computerprogramme, so gewähren wir dem Kunden hinsichtlich dieser unter Einhaltung der vertraglichen Auflagen und Bedingungen (wie beispielsweise Sicherheitsunterweisungen, Ausbildungs- und Bedienungsanleitungen, etc.) das nicht an Dritte übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht am jeweiligen Aufstellungsort. Gewährleistungsansprüche hinsichtlich der Software bestehen nur für die Übereinstimmung der Software mit den bei Vertragsschluss vereinbarten Spezifikationen, sofern diese gemäß den Installationserfordernissen und sonstigen Anweisungen der waveguide und den jeweils geltenden Einsatzbedingungen entspricht. 

9.4    Insbesondere leistet waveguide keine Gewähr dafür, dass die Software einwandfrei beschaffen ist sowie laufend ununterbrochen oder fehlerfrei funktioniert. 

9.5    Der Kunde ist für die Kompatibilität mit seinen technischen Voraussetzungen am Aufstellungsort und damit für die Nutzung und die mit der Software erzielten Resultate verantwortlich. 

10.    Schlussbestimmungen:

10.1    Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten einschließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen, einschließlich aller künftigen Verträge zwischen uns und dem Kunden, ist das für unseren Geschäftssitz örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. 

10.2    Wir sind aber auch berechtigt, am Gerichtsstand des Kunden zu klagen. 

10.3    Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss der Weiterverweisungsnormen. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird einvernehmlich ausgeschlossen.


(Stand: Februar 2021)